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   LSG Sachsen, 12.12.2000 - L 2 U 51/98   

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https://dejure.org/2000,14038
LSG Sachsen, 12.12.2000 - L 2 U 51/98 (https://dejure.org/2000,14038)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 12.12.2000 - L 2 U 51/98 (https://dejure.org/2000,14038)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - L 2 U 51/98 (https://dejure.org/2000,14038)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Anerkennung und Entschädigung eines Unfalls als Arbeitsunfall; Anwendbarkeit der Vorschriften der Reichsversicherungsordnung ; Sturz aus dem Auto während einer versicherten Tätigkeit als Arbeitsunfall; Unfall als körperlich schädigendes, zeitlich begrenztes ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Sachsen, 12.12.2000 - L 2 U 51/98
    Insoweit genügt die geringere Anforderung der hinreichenden Wahrscheinlichkeit des Ursachenzusammenhangs für die richterliche Überzeugungsbildung (BSGE 61, 127,129).

    Kann eine - theoretisch - in Betracht zu ziehende unfallfremde Mitursache in ihren tatsächlichen Grundlagen nicht nachgewiesen werden, kann sich - so das BSG in ständiger Rechtsprechung (BSGE 61, 127, 130) - "nicht einmal die Frage erheben", ob sie im konkreten Einzelfall Ursache im Rechtssinne sein könnte.

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Sachsen, 12.12.2000 - L 2 U 51/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung ist für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark und so leicht ansprechbar ist, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen nicht besonderer in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedarf, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (BSGE 62, 220, 222 m. w. N.).
  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 74/84

    Unfälle aus innerer Ursache - Unfallversicherungsschutz

    Auszug aus LSG Sachsen, 12.12.2000 - L 2 U 51/98
    Auch insofern reichen Annahmen, Unterstellungen, Hypothesen, "gute Möglichkeiten" und selbst eine "hinreichende Wahrscheinlichkeit" hier ebenso wenig aus, wie eine Berufung auf "allgemeine ärztliche Erfahrung" (Erlenkämper ebd. mit Hinweis auf BSG SozR 2200 § 548 Nr. 75, 84; SozR 3-2200 § 548 RVO Nr. 4 u. 11; vgl. ferner Erlenkämper/Fichte, Sozialrecht, 4. Auflage, S. 118).
  • BSG, 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87

    Hypothetisches unfallbezogenes Geschehen - Ursache im Rechtssinne - Tatsächliches

    Auszug aus LSG Sachsen, 12.12.2000 - L 2 U 51/98
    Es wäre nicht mit dem Gebot der individualisierenden Prüfung vereinbar (Erlenkämper/Fichte a. a. O., S. 79 mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87 = SozR 2200 § 548 RVO Nr. 91).
  • BSG, 19.09.1974 - 8 RU 236/73

    Unfallversicherung - Versicherungsschutz - Unfall - Alkoholgenuß - Einzige

    Auszug aus LSG Sachsen, 12.12.2000 - L 2 U 51/98
    Ob eine Unfallursache im naturwissenschaftlichen Sinn zugleich auch wesentliche Ursache (bzw. Bedingung) nach der in der gesetzlichen Unfallversicherung herrschenden Kausallehre ist, beurteilt sich nach dem Wert, den ihr die Auffassung des täglichen Lebens gibt (BSGE 38, 127, 129).
  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 8/96

    Kausalität der Tätigkeit als Feuerwehrmann am Todestag für akuten Herztod -

    Auszug aus LSG Sachsen, 12.12.2000 - L 2 U 51/98
    Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum seit langem und im Wesentlichen einhellig vertretenen Auffassung ist ein Unfall ein körperlich schädigendes, zeitlich begrenztes Ereignis (vgl. BSG, Urteil vom 18.03.1997 - 2 RU 8/96 -).
  • LSG Sachsen, 27.05.2004 - L 2 U 99/98

    Gewährung einer Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE);

    Deshalb darf eine ursächlich wesentliche Mitwirkung eines Schadensanlage an der Entstehung eines Körperschadens nur dann erwogen werden, wenn die Schadensanlage für den individuellen Einzelfall in ihren tatsächlichen Grundlagen im Sinne des Vollbeweises nachgewiesen ist (vgl. zu alledem ausführlich schon Urteil des Senates vom 12.12.2000, Az. L 2 U 51/98 m. w. N.).
  • LSG Sachsen, 30.01.2004 - L 2 U 90/01

    Grundvoraussetzung des Vorliegens einer Kausalität im

    Deshalb darf eine ursächlich wesentliche Mitwirkung eines Schadensanlage an der Entstehung eines Körperschadens nur dann erwogen werden, wenn die Schadensanlage für den individuellen Einzelfall in ihren tatsächlichen Grundlagen im Sinne des Vollbeweises nachgewiesen ist (vgl. zu alledem ausführlich schon Urteil des Senates vom 12.12.2000, Az. L 2 U 51/98 m ... w. N.).
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